Zur Beitragszahlung gibt es nur noch die folgende Möglichkeit:
Zahlungsmodus A
Sepa-Lastschrift-Einzugsverfahren:
Das Sepa-Lastschrift-Einzugsverfahren findet Anwendung, wenn Sie uns Ihre Einzugsermächtigung erteilt haben. Damit das Verfahren reibungslos funktioniert, bitten wir Sie, uns jegliche Änderung Ihrer Bankverbindung sowie Ihrer Adresse umgehend mitzuteilen. Bitte informieren Sie uns ebenso über jede Änderung Ihrer Beitragsklasse. Altersbedingte Tarifumstellungen und Wechsel beim Familientarif hingegen werden von uns automatisch veranlasst.
Die Mitgliedsbeiträge werden bei jährlicher Zahlungsweise am 07. April eines jeden Jahres von Ihrem Bankkonto abgebucht.
Bei halbjährlicher Zahlungsweise werden die Mitgliedsbeiträge jeweils am 07. April und am 08. September eines jeden Jahres von Ihrem Bankkonto abgebucht. Fällt ein Einzugstermin auf einen Sonn- oder Feiertag, so erfolgt der Einzug am nächsten Werktag. Ihre Mandatsreferenznummer ist die Mitgliedsnummer.
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer: DE64 0000 0000 5377 49
Bei Neuaufnahmen wird die Zahlung des Erstbeitrages während des laufenden Jahres als so genannte "Einmalbelastung" angefordert und umfasst in der Regel die Aufnahmegebühr sowie den anteiligen Jahresbeitrag.