Mitgliedsbeitrag 2005
Geschäftsstelle: | Zentrale Mitgliederverwaltung: |
Birgit Kasberg | Kristian Müller |
1. Aktive Mitglieder | monatlich (in €) | jährlich (in €) |
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1.1 bis 6 Jahre (incl. Jahrgang 1999) | 3,00 | 36,00 |
1.2 ab 7 Jahre (incl. Jahrgang 1998) bis 18 Jahre (incl. Jahrgang 1987) | 4,00 | 48,00 |
1.3 Breitensport | ||
1.3.1 Allgemeine Gymnastik,
Gesundheitssport, Wirbelsäulen- und Fitnessgymnastik |
5,00 | 60,00 |
1.3.2 Breitensport: Senioren, -innen (ab 60 Jahre) | 4,00 | 48,00 |
1.3.3 Mutter und Kind(sofern die
Mutter nicht bereits in einer anderen Gruppe aktiv ist):(12 € - Mutter; + 36 € - Kind) |
4,00 | 48,00 |
1.3.4 Behindertensport - Sondertarif | 1,50 | 18,00 |
1.4 Radwandern, Vorstandsmitglieder und Freizeitsportler | 3,00 | 36,00 |
1.5 Wettkampfsport: Handball und Tischtennis | 5,00 | 60,00 |
1.6 Fahnenschwenker / Jungenspiel | 3,00 | 36,00 |
1.7 Inanspruchnahme von Doppel- und Mehrfachangeboten bei Erwachsenen * | NEU * |
2. Inaktive Mitglieder | jährlich (in €) |
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Regelbeitrag Tarif " A " | 30,00 |
Sonderbeitrag Tarif " S " | 36,00 |
3. Förderer | jährlich (in €) |
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Festlegung nach eigenem Ermessen (Regelbeitrag) | ab 15,00 |
4. Aufnahmegebühr (nur von "aktiven" Mitgliedern bei der Aufnahme zu zahlen) | einmalig (in €) |
bei Beitragserhebung durch Lastschrifteinzug | 5,00 |
bei Zahlungseingang durch Überweisung, Dauerauftrag oder Barzahlung | 10,00 |
Wie schon bisher räumen wir auch weiterhin eine Ermäßigung ab dem 3. Mitglied einer Familie ein. Die Vergünstigung erhält jedes Familienmitglied! Die Ermäßigungssätze lauten :
5. Familientarif / Beitragsermäßigung | jeweils vom Normaljahresbeitrag jedes Mitglieds ! |
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Bei 3 Mitgliedern einer Familie | 10 % (Tarif F 3) |
Bei 4 Mitgliedern einer Familie | 25 % (Tarif F 4) |
Bei 5 Mitgliedern einer Familie | 35 % (Tarif F 5) |
Bei 6 und mehr Mitgliedern | 50 % (Tarif F 6) |
Über den Familientarif (F-Tarif) hinaus können im Einzelfall weitere Beitragsermäßigungen gewährt werden, wenn annehmbare Gründe vorliegen. Hierzu bedarf es jedoch der Kontaktaufnahme mit einem Vereinsvertreter Ihres Vertrauens.
* Neuregelung! Bitte beachten :
Bei einer aktiven Mitgliedschaft in mehreren Gruppen /Abteilungen wird der jeweils höhere Beitrag erhoben !
Das Lastschrift-Einzugsverfahren findet Anwendung, wenn Sie uns Ihre Einzugsermächtigung erteilt haben. Damit das Verfahren reibungslos funktioniert, bitten wir Sie, uns Konten- und Anschriftenänderungen sofort mitzuteilen. Bitte teilen Sie auch der Zentralen Mitgliedsverwaltung Änderungen der Beitragsklassen mit. Altersbedingte Änderungen oder Wechsel beim Familientarif werden von uns automatisch veranlasst. Die Beiträge werden automatisch Anfang März abgebucht. Ist das Beitrags-Volumen pro Familie größer als € 30,00, so erfolgt der Einzug in zwei Raten, ab dem 1.3. und ab dem 1.9.! Auf Wunsch ziehen wir auch jährlich den Beitrag bei Überschreitung der € 30,00 Grenze ein.
Beitragszahlungen, die während des laufenden Jahres angefordert werden, erscheinen im Kontoauszug aus technischen Gründen als "Einmalbelastung". Sie umfassen bei Neuaufnahmen in der Regel die Aufnahmegebühr und den anteiligen Jahresbeitrag, bei Abmeldungen den Restbeitrag.
Für diejenigen Mitglieder, die uns bisher noch nicht ermächtigten, die Beiträge einzuziehen, kann die Zahlung mit einem Überweisungsformular erfolgen. Auf den Überweisungsträgern möchten Sie bitte angeben: "aktiv" - "inaktiv" oder "Förderer" und eventuell Ziffer der Beitragsgruppe (vgl. Tabelleneinträge) vermerken. Vergessen Sie keinesfalls den Namen auf den Beleg einzutragen. Sie erleichtern uns damit unsere Buchungsarbeit.
Die Beiträge sollten bis spätestens 30.4. eines Jahres überwiesen sein. Da schon ca. 80 % unserer Mitglieder dem Einzugsverfahren beigetreten sind, vereinfachen Sie unsere Verwaltung, wenn auch Sie uns noch Ihre Einzugsermächtigung erteilen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß Sie eine Ermächtigung jederzeit widerrufen können.
Kosten, die durch den Widerspruch des Bankeinzugs ohne ordnungsgemäße Kündigung anfallen, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
Spenden an unseren Verein sind steuerlich abzugsfähig, denn die DJK Westwacht gehört zu den Sportvereinen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Spenden wollen Sie bitte der DJK Westwacht 05 Weiden e.V. (- wegen der gesetzlichen Neuregelung ab dem Jahr 2000 ist eine Überweisung an die Stadtkasse Würselen nicht mehr erforderlich -),
auf das Konto. Nr. 400 289 026 (BLZ 391 629 80) bei der VR-Bank Würselen unter Angabe des vollständigen Namens und der Adresse des Spenders zuleiten.
Sofern Sie die Spende steuerlich geltend machen wollen, vermerken Sie bitte bei der Überweisung "Spendenbescheinigung erwünscht". Sie erhalten dann von uns die für das Finanzamt erforderliche Zuwendungsbescheinigung.
Mitgliedschaftskündigungen sind mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Halbjahres, in dessen Verlauf sie erklärt werden, wirksam. Sie sind schriftlich an die Zentrale Mitgliederverwaltung zu richten. Trainer und Betreuer können keine Kündigungen entgegennehmen!
Spendenkonto : VR-Bank Würselen e.G. Nr. 400 289 026 (BLZ 391 629 80)
Beitragskonto: Sparkasse Aachen Nr. 7 588 882 (BLZ 390 500 00)
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DJK Westwacht 05 Weiden
zuletzt geändert: 09.03.2005